Das Internetrecht beinhaltet eine Schnittmenge aus den Bereichen Urheberrecht, gewerblicher Rechtsschutz und Informationstechnologierecht. Dieses Rechtsgebiet ist vor allem für Internethändler relevant. Es betrifft aber auch alle Personen und Unternehmen, welche im Rahmen ihrer gewerblichen Tätigkeit Inhalte im Internet bereitstellen.

Ausgewählte Beratungsthemen sind: